


Zahlungsmodalitäten
Preise
Taxpunkte
- 1.00 für Suva-Tarif etc.
- 1.18 für Privatpatienten analog Rezeptionstafel
- 1.20 ab 1.1.2020
- Vorauszahlung bei Neupatienten 250.–
5 % Barzahlungsrabatt, ebenso für EC/Postkarten
2 % für Kreditkarten - Sonst Abrechnung über Zahnärztekasse (ZAK)
- Teilzahlungsvereinbarungen etc. nach Vereinbarung mit ZAK
Verpasste Termine
- Termin 24h im voraus abmelden. Verpasste Termine müssen bezahlt werden.

Garantieleistungen
Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten wohl die Sorgfalt der Arbeit, nicht aber der Erfolg der medizinischen Massnahme garantiert werden.Verstösst der behandelnde Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so hat er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) dafür geradezustehen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt ab Behandlungsabschluss.
Anders verhält es sich bei zahntechnischen Werkstücken. Juristisch handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patient und Zahnarzt, wie dies für die übrige Behandlung gilt. Die Garantie bei einem Werkvertrag läuft 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.